Die SPD Leopoldshöhe nimmt wie folgt zu den Berichten in den Leopodshöher Nachrichten, in der NW, LZ und im WDR wie folgt Stellung:
Die SPD Leopoldshöhe weist darauf hin, dass sie auf kommunaler Ebene in Leopoldshöhe keinerlei Einfluss auf die Auswahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger anderer Parteien, insbesondere der AfD, hat. Nach der Gemeindeordnung NRW werden sachkundige Bürger ausschließlich von den jeweiligen Ratsfraktionen benannt und verantwortet. Jede Partei entscheidet eigenständig über ihre personellen Vorschläge für Ausschüsse und Gremien. Die SPD hat weder ein rechtliches noch ein politisches Mitspracherecht bei der Auswahl von Vertreterinnen und Vertretern anderer Fraktionen. Verantwortung für Qualifikation, Haltung und Auftreten sachkundiger Bürger liegt allein bei der entsendenden Partei.
Dass die AfD Personen mit rechtsextremen Positionen als sachkundige Bürger aufstellt, ist keine Überraschung, sondern konsequente Folge ihrer eigenen politischen Ausrichtung. Rechtsextreme Ideologien sind in der AfD kein Randphänomen, sondern seit Jahren strukturell verankert und werden innerparteilich geduldet, verharmlost oder offen vertreten. Die Beobachtung maßgeblicher Parteigliederungen durch den Verfassungsschutz unterstreicht dies eindrücklich.
Wer demokratiefeindliche, völkische oder ausgrenzende Positionen wählt, muss sich nicht wundern, wenn genau solche Haltungen auch bei der Besetzung kommunaler Gremien sichtbar werden. Die Benennung rechtsextremer sachkundiger Bürger ist kein „Ausrutscher“, sondern Ausdruck eines politischen Grundproblems der AfD. Die Verantwortung dafür trägt allein diese Partei.
Wieso hat die SPD dem einheitlichen Wahlvorschlag zugestimmt?
Ein einheitlicher Wahlvorschlag kam zustande, weil das Kommunalrecht vorsieht, dass Ausschüsse und Gremien möglichst einvernehmlich und entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Rat besetzt werden. Ziel eines solchen gemeinsamen Wahlvorschlags ist es, Verfahren zu vereinfachen, langwierige Einzelabstimmungen zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien sicherzustellen. Ein einheitlicher Wahlvorschlag bedeutet dabei keine inhaltliche Zustimmung zu allen benannten Personen, sondern ist in erster Linie ein formaler Akt. Die Verantwortung für die Auswahl der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten liegt ausschließlich bei den entsendenden Fraktionen. Ein gemeinsamer Vorschlag dient der ordnungsgemäßen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben – nicht der politischen Bewertung einzelner Personalentscheidungen. Der einheitliche Wahlvorschlag war damit kein Ausdruck politischer Zustimmung, sondern ein pragmatisches Mittel, um den Einfluss und die öffentliche Wirkung problematischer Personalvorschläge auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Auch ohne einen einheitlichen Wahlvorschlag wären die genannten Personen als sachkundige Bürger über die Listenwahl nach Haare/Niemeyer eingezogen.
Wir halten fest, dass wir die Mitarbeit rechtsextremer Akteure in Ausschüssen ausdrücklich nicht befürworten, diese jedoch als Konsequenz demokratischer Wahlen nicht verhindert werden kann.

SPD Leopoldshöhe